«EINSCHREIBEN»:
BRIEF LÄSST KUNDEN AUFFLIEGEN
UBS-CEO Oswald Grübel. Foto: Fotoagentur Ex-Press, Schweiz - Heike Grasser
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Die UBS warnt per Brief amerikanische Kunden, dass ihre Kontodaten möglicherweise an die US-Steuerbehörde ausgeliefert werden. Die Briefe sind eingeschrieben. Die Folge: Die Steuerbehörde kommt so schon jetzt an die Kundennamen – am vereinbarten Rechtsweg vorbei.

VON VASILIJE MUSTUR

Nach zähen Verhandlungen einigten sich die Schweiz und USA. Der Vertrag sieht vor, dass die UBS der US-Steuerbehörde (IRS) 4450 Kundendossiers aushändigt. Doch noch bevor das vereinbarte Verfahren zur Datenlieferung richtig begonnen hat, drohen die Namen der amerikanischen UBS-Kunden aufzufliegen.

In einem Brief von Mitte September warnt die UBS amerikanische Kunden, dass sie wahrscheinlich auf der Liste der 4450 Steuersünder stehen, deren Daten dem IRS übermittelt werden sollen. Dieses Schreiben verschickte die UBS per Einschreiben – mit ersichtlichem Absender.

«Dass die UBS eingeschriebene Briefe in die USA sendet, auf denen die Bank als Absender ersichtlich ist, verletzt das schweizerische Bankgeheimnis», sagt Rechtsanwalt Andreas Rüd zum «Sonntag». Rüd vertritt amerikanische UBS-Kunden, die sich «verraten» fühlen.

Brisant: Die amerikanische Post ist im Gegensatz zur schweizerischen eine staatliche Institution. Deshalb hat die IRS die Möglichkeit, eine Liste aller eingeschriebenen Briefe, die von der UBS in den letzten Wochen und Monaten in die Vereinigten Staaten geschickt wurden, anzufordern. So könnte die Steuerfahndung ohne Schwierigkeiten an die Namen der UBS-Kunden in den USA kommen.

Deshalb ist für Rüd klar, dass «die UBS mit Vorsatz handelte». Dies dokumentiert ein konkreter Fall: Die UBS wusste bei einem betroffenen Kunden, dass dieser von Anwalt Rüd vertreten wird. «Zudem hat der Kunde schriftlich festgehalten, dass keine Post in die USA geschickt werden darf. Dennoch sandte die UBS das Schreiben in die USA – und das per Einschreiben», sagt Rüd. Jetzt prüft er eine Strafanzeige gegen die UBS.

Das Vorgehen der UBS – zu dem diese sich auf Anfrage nicht äusserte – ist erstaunlich: Es unterscheidet sich vom Fall im Februar, als den USA 255 Kundendossiers ausgehändigt wurden. Damals schickte die Grossbank die Verfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Auslieferung der Kundendaten nicht per staatliche Post, sondern per DHL-Kurier. Um an diese DHL-Liste zu kommen, hätte die Steuerbehörde IRS eine richterliche Verfügung gebraucht.

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Samstag, 17. Oktober 2009 22:50
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